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liehen Besitz von bernischen Privatbahnobligationen, sondern auch inÄusserungen anlässlich der Veröffentlichung der Jahresrechnungen zumAusdruck kommt. Wir lesen z. B. im Jahresbericht von 1911: „Esdurfte gegeben sein, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, welch be-deutende Summe unser Institut zur Unterstützung der bernischenEisenbahnpolitik in Anlehen von Dekretsbahnen anzulegen berufenwurde und noch wird. Vielfach sieht man es als Pflicht und Schuldigkeitder Kantonalbank an, dass sie Anlehen zum Teil ganz unbedeutenderLinien, von denen einzelne gelegentlich notleidend werden, zu sehrmassigen Bedingungen übernimmt, obwohl an einen Absatz der be-treffenden Titel nicht zu denken ist. Diese Anlehensgeschäfte bedeutendie Festlegung einer Summe, welche nachgerade eine beträchtliche Höheerreicht. Hatte man angenommen, mit dem Bau der Lötschbergbahnund unserer Mithilfe an der Finanzierung derselben sei unserer Tätigkeitauf diesem Gebiete eine Grenze gezogen, so kommt nun eine Reihe vonlokalen, meist elektrisch zu betreibenden Linien an die Reihe. Diesesind berufen, dem landwirtschaftlichen Verkehr zu dienen und werdendie Maschen des Bahnnetzes in unserem Kanton immer enger werdenlassen. Es steht uns da voraussichtlich die Erfüllung einer grösserenAufgabe bevor.“' 1 )
Wir sehen also, dass die genannte Kantonalbank es als ihre Pflichterachtet, sogar Anlehen unbedeutender Linien, von denen einzelnegelegentlich notleidend werden, zu sehr mässigen Bedingungen zu über-nehmen. Wir wollen die Frage, ob die in ihrer Wirtschaftspolitik wohlam weitesten gehende Kantonal bank in der Anteilnahme an den ver-kehrswirtschaftlichen Aufgaben ihres Kantons nicht etwas weit gehe,unerörtert lassen, und begnügen uns einfach festzustellen, wieweit eineunserer bedeutendsten Kantonalbanken selbst an der Lösung von wenigGewinn versprechenden kantonalwirtschaftlichen Aufgaben mitwirkt.
Wenn eine Kantonalbank es als ihre Pflicht erachtet, an dem Ausbauder Verkehrsmittel mitzuwirken, bisweilen unter Opfern, so ist es selbst-verständlich, dass sie das Schicksal von Geldverkehrsanstalten, besonderswenn nicht mehr alles geheuer zu sein scheint, von nahe verfolgt. Stehteine Kantonalbank, wie dies in den letzten Jahren in verschiedenenKantonen der Fall war, einer in Bedrängnis geratenen Kleinbank bei,so lässt sich oft nicht näher feststellen, wie weit das Wohl der Allgemein-heit und wie weit das Wohl und die Bedürfnisse der Bank im Auge be-halten wurde. Folgende Beispiele zeigen die Verschiedenheit der Anlässe
] ) Jahresbericht der Kantonalbank Bern 1911, S. 3 u. 4.