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Herzlos verweigern sie ihnen die Herausgabe ihresEigentums; die religiöse Leidenschaft hat allebesseren Empfindungen des Herzens ertötet undohne Bedenken das Schwert zum Villmergerkriegegezogen. Und auch die Evangelischen sind in jenerZeit nicht sreigeblieben von ähnlichem Sinne; wennwir lesen, wie Horden aus einzelnen thurgauischenDörfern auszogen, um Schlösser katholischer Ge-richtsherren, wie das von Herdern , dessen Besitzernach Konstanz geflohen war, zu plündern und zuverderben, was nicht mitgenommen werden konnte.Auch in der innern Politik des Landes war derreligiöse Faktor der entscheidende, so sehr, daß imJttingerhandel, als es sich um das Urteil überVogt Wirth von Stammheim und Rüttimannvon Nußbaumen handelte, der ehemalige zuger-ische Landvogt Brandenberger zu dem zürcherischenEhrengesandten Escher sagen kann: Wirth ist einBiedermann wie kein zweiter im Land. Als solchenhabe ich ihn erfahren. Aber er hat die MutterGottes verbrannt (er beteiligte sich an der Säu-berung einer der Mutter Gottes geweihten Ka-pelle in Stammheim), da ist keine Fürsprache nochHilfe möglich. Also mit andern Worten, wo derreligiöse Gegensatz in Frage kommt, da hat Siechtund Gerechtigkeit zu schweigen. Hier liegt diesprechendste Charakteristik jener Zeit.
Und wie dieser Sinn in der innern Politikdes Landes zu Tage tritt, so ganz besonders in