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Die Landgrafschaft Thurgau vor der Revolution von 1798 / von Helene Hasenfratz
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Ausserthurgauische Klöster.

Das Klarissinnen-Frauenkloster Paradieshatte ausserhalb der Klostermauern keine Gerichte; ebensowenig

das Kapuzinerklösterlein in Frauenfeld .

Alle in der Landgrafschaft Thurgau liegenden Klösterbeanspruchten im Klosterumfang sowohl die hohe als dieniedere Gerichtsbarkeit; die regierenden Orte gestanden ihnenaber nur die letztere zu.

Eine Anzahl ausserhalb des Thurgaus situierter Gottes-häuser waren daselbst begütert.

Dem Kloster Einsiedeln

als Besitzer des Schlosses Sonnenberg unterstanden die Ge-richte: a. Stettfurt mit Stettfurt, Kalthäusern und dem HofeRuggenbühl. b. Matzingen mit Matzingen, Halingen, Köll,Ristenbühl. Ein Statthalter führte die Verwaltung. Fernerbesasses das Schloss und Dorf Gachnang , für die es einen Obervogt be-stellte, und das Schloss Freudenfels. Der Statthalter daselbstwar niederer Gerichtsherr in Obereschenz, Untereschenz, Born­ hausen , Ibenhof, Rappenhof, Schafferz und der Rheininsel Werd.

Das Kloster Muri

liess das Schloss und die Herrschaft Eppishausen 1 durch einenStatthalter verwalten. Das Gericht umfasste Eppishausen ,Schocherswil , Biessenhofen, ein Haus in Erlen, in Eichen(f),2 Häuser im Geisshäusli(f). Auf dem Schloss Klingenbergsass ebenfalls ein Statthalter; an das Gericht gehörten: Hom­ burg , Hinterhomburg, Büren , Unterhörstetten, Miilberg, Rennen-thal, ein Teil von Reutenen, Eugerswil, Hasenreuti(f), Hunger-bühl, Spottenberg, Herten , Attenhausen , Degenhart, Reckenwil,Geisshaus, Bühl, Hub. Im Bezirke desselben lag der alteFreisitz Sandegg, der ebenfalls im Besitze Muris war. 2

Das Kloster St. Urban

war Inhaber der Herrschaft und des Schlosses Herdern , wozugehörten: Herdern , Wilen , Debrunnen. Es beanspruchte hierdie Mittelappellation. Herdern sowie das Schloss Liebenfels wurden je durch einen Statthalter verwaltet. Der Gerichtskreisdes letztem umfasste Lanzenneunforn, Ammenhausen unddas Reutihäusli.

1 Vgl. p. 59. 2 Vgl. p. 68.