Buch 
Die Landgrafschaft Thurgau vor der Revolution von 1798 / von Helene Hasenfratz
Entstehung
Seite
71
JPEG-Download
 

Egnach. Bischofszell .

71

Dieses weitläufige, zerstreute Gericht wurde vom Ober-vogt zu Arbon verwaltet. Es gehörten dazu:

Stachen, Feilen, Kratzern, Speiserslehn, Wiedehorn, Fetzis-loh / Frasnacht und Steineloh unterhalb der Strasse.

Baumannshaus (1 Haus ausgenommen). Der Rest dieserdrei Ortschaften gehörte zu Roggwil .

Ringenzeichen, Truttigshaus, Burkatsulishaus, Holz , 2 Mai-hausen, Stockershaus, Stocken, Bubenberg, Moos, Siebeneichen ,Schübshub, Ladrüti, Täschliberg, Unter- und Oberhegi, Buch,Peierslehn, Glusenhaus, Schochenhaus, Kuglersgrüt, Gristen,Birmoos, Atlengärtli, Attenrüti, Staubishub, Biint, Kehlhof,Egnach , Gaisshäusern, Werd, Sifertshaus, Mosershaus, Winzeln-berg, Mölsriiti, Balgen, Olmishausen, Kesslersbach, Steine-brunn, Erdhausen, Ackermannshub, Herzogsbach, Hagen -buchen, Heinishaus, Lohrn, Haslen, Wilen , Langgrüt, Stickel-holz, Mausacker, Braliswinden, Buhriiti, Halden, 3 alles kleineDörfer und Höfe.

2. Bischofszell .

Auch in Bischofszell wie in Arbon und Horn hatte derLandvogt keine Gerichtsbarkeit. An der Spitze des zwölf-gliedrigen Stadtrates standen vier sogenannte Alträte, von denenje zwei jährlich im Amte waren. Der bischöfliche Obervogt,der im Schlosse residierte, führte den Vorsitz; er erwähltemit Zuzug der Alträte die übrigen Räte; zusammen besetztenRat und Obervogt das Stadtgericht. 4 Die Wahl der Alträtegeschah im Beisein des Vogts durch die Bürgerschaft; jedeKonfession wählte ihre Vertreter allein. Auch hier waren dieÄmter zu gleichen Teilen unter die Katholiken und Refor-mierten verteilt. Die Bestätigung der Räte und Richter standbeim Bischof. Ein evangelischer und ein katholischer Stadt-schreiber sassen im Rate und im Gericht, wo sie wechselweisedas Protokoll führten. 5 Vor den Stadtrat kamen unter demPräsidium des Obervogts alle Zivilprozesse und die Frevel,welche nicht in das Malefiz einliefen. Die Bussen wurdenzwischen dem Bischof und der Stadt geteilt. Wenn bei der

1 Fäsi, Staats- und Erdbeschreibung III, p. 172, hat sich hier ver-lesen. 2 Vgl. ibid., p. 173. 3 ibid., mehrere Irrtiimer. 4 Fäsi, Y 45, 2. Buch,p. 21. ä ibid., p. 26.