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Die Landgrafschaft Thurgau vor der Revolution von 1798 / von Helene Hasenfratz
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83
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Bischöfliche Huldigungseinnahme 1759. 83

gehorsam und gewärthig zu sein, alles getreüvlich und ohn-gefahrlich. 1

Nach der Huldigungseinnahme beschwerte sich das Hoch-stift, dass einige seiner Untertanen gar nicht erschienen seien;andere hatten die Schwörfinger nicht aufgehoben oder dasObergewehr zu Hause gelassen; dies alles sei geschehen, weildie Leute glaubten, sie hätten dem Landvogt den Eid schonabgelegt. Da der landvögtlich-altstiftische Eid mit den kurzenWorten allein:Jedoch S. Hochfürstl. Gnaden v. Constanz Rechten ohne Schaden, verlangte das Hochstift den weit-läufigeren Vorbehalt, wie ihn der erste Artikel des Vertragsvon 1509 festsetzte:Doch dem Eid so seinen fürstlichenGnaden vorgeschworen haben, und fürder je zu Zeiten einemHerrn von Constanz wie von altem Herkommen ist, schwörenwerden, in allweg Vorbehalten und ohne Schaden.

ln dieser Form aber sahen die regierenden Stände eineBeeinträchtigung ihrer Landesherrlichkeit; sie rügten, dass sichder Bischof bei der Huldigungnatürlicher und eigentlicherHerr nannte, und dass dabei des hoheitlichen Eides keinevorbehaltende Erwähnung geschah. 2

Die reichenauischen oder neustiftischen Gerichte.

Das Kloster Reichenau war 1536 mit aller Zubehörde demBistum Konstanz einverleibt worden; der Bischof besass aberin den reichenauischen Gerichten nur die Kompetenzen einesgewöhnlichen Gerichtsherrn. Die Appellation ging unmittel-bar nach Frauenfeld . Die am See liegenden obern Gerichteverwaltete ein Obervogt in der Reichenau ; die im Lande ge-legenen untern der fürstliche Amtmann zu Frauenfeld .

Unter der Aufsicht des Obervogts standen sechs Gerichte:

A. Triboltingen: Triboltingen und was innerhalb des Be-zirks dieser Gemeinde lag.

B. Ermatingen: Der Marktflecken Ermatingen und wasin dessen Bezirk lag.

C. Mannenbach: Mannenbach, Salenstein, das Dorf.

D. Eruthwilen: Fruthwilen , Raperswilen, Helsighausen,Elöhnwilen, Fischbach, etliche Häuser.

1Weisses Buch, Y 160, p. 522, 523. 2 Zürcher Staatsarchiv, A 323,26.

Mörsburger Gravamina.