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6. Die Miiüc Dberhofcn und Nkbburg.
In Folge der Lostrennung des schweizerischen Antheilsvom Bisthum Konstanz hö te die Pastoration und Besorgungdes Gottesdienstes in Liebburg und Oberhofen, welche von Seitedes Stiftes St. Stephan in Konstanz durch einen Kaplan sx-eurröncio stattfand, auf. So viel bekannt, wurden die dortigenDotationen theils für die evangelische Pfründe in Scherzingenund den Meßmerdienst in Oberhofen, theils für die Pastorationund den Gottesdienst der Katholiken verwendet, und der Lieb-berger Kapellfond dem Diözesanfonde einverleibt. Es war nunAufgabe des damaligen Administrationsrathes, sowohl für diePastoration der Katholiken in Oberhofen, als auch für die Er-füllung der dortigen stiftungsgemäßen Verpflichtungen Sorgezu tragen.
Durch eine Uebereinkunft mit dem Stifte Kreuzlinzen,ckil. 5. Oktober 1818, wurde provisorisch der Pfarrei Kreuzlinzendie Seelsorge und die Besorgung des Gottesdienstes, mit Ein-schluß der Stiftungsmessen, gegen eine jährliche Entschädigungübertragen; jedoch erst durch eine Schlußnahme des katholischen Kirchenrathes vom 17. Jänner 1844 wurde eine definitive Ver-einigung mit organisatorischen Bestimmungen in den Kirchen -verband bewirkt. Nach diesen muß fünfmal im Jahre daselbstein Pfarrgottesdienst, einschließlich der Funktionen am Aller-seelentag, gehalten werden, und hat der jeweilige Pfarrer inKreuzlinzen 92 Stiftnngsmessen zu entrichten.
Die Beerdigung der katholischen Cötualen findet auf einemden Katholiken zunächst der Kirche ausgeschiedenen Gottesackerstatt. Die übrigen gottesdienstlichen Funktionen, wie die hl.Taufe und die Trauungen, müssen in der Pfarrkirche zu Kreuz-ungen vorgenommen werden.