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Die Schweiz als Industriestaat / von Dr. Emil Hofmann, Nationalrat in Frauenfeld
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ist dieses teilweise auch unumwunden zugegebene Streben bei jeder Ge-legenheit zum Ausdruck gekommen, wie dies aus folgender Zahlenreihehervorgeht. Es betrugen die Zolleinnahmen der Schweiz im Jahr:

1850

4 022,647 Fr.

1880

17-211,000 Fr.

1860

7-676,080

1899

60-712,230

1870

8-565,000

1900

47-491,704

In Anbetracht der Finanzlage des Bundes ist, abgesehen von allenandern Gesichtspunkten, die bereits erörtert worden sind, eine Änderungnach dieser Seite hin nicht zu erwarten. Allerdings drückt sich die bundes-rätliche Botschaft betreffend der Revision des Zolltarifs im Unterschied zuihrem letzten Vorgänger sehr zurückhaltend hierüber aus. Im Jahr 1890wurde klipp und klar zugegeben, daß darnach getrachtet werden müsse, dieZollerträgnisse dem Finanzbedürfnis entsprechend zu steigern. Die neuesteBotschaft versichert, daß bei der Bemessung der Zollansätze finanzielleGesichtspunkte nur insoweit von Bedeutung waren, als der Bundesratdarauf bedacht sein mußte, eine erhebliche Verminderung der Zolleinnahmenzu vermeiden.Wir konnten daher die vielen Wünsche betreffend Zoll-ermäßigungen und gänzliche Zollbefreiung von Rohstoffen und Hülfs-fabrikaten zu unsern: Bedauern nur zum kleinen Teil erfüllen. Der Zweckeiner Vermehrung der Zolleinnahmen liegt uns hingegen fern und es hatdaher keine einzige der beantragten Zollerhöhungen einen fiskalischen Grund.Sie sind ausschließlich Volks- und handelspolitischer Natur und bezweckensomit teils den Schutz der einheimischen Produktion, teils den Austauschvon Konzessionen bei den Handelsvertrags-Uuterhandlungen."

Aus diesem Grunde unterläßt die Botschaft auch die Schätzung derfinanziellen Folgen der beantragten Abänderungen, indem das finanzielle Er-gebnis der dermaligen Tarifrevision überdies hauptsächlich davon abhängt,ob neue Tarifverträge zu stände kommen, in welchem Maße sie den Ge-branchstarif modifiziren werden und welchen Einfluß die definitive Gestal-tung des Gebrauchtarifs auf die zukünftigen Einfuhrquanten ausüben werde.

Herr A. Frey nennt diesen finanziellen Punkt in der Botschaft denunklaren und bezeichnet es als eigentümlich, daß die Botschaft eine Ver-mehrung der Zolleinnahmen sozusagen von vornherein als unwillkommenablehne und jede Andeutung darüber unterlasse, woher sonst die fehlendenMittel beschafft werden sollen. Uns scheint auch dieser Punkt ziemlich klarzu sein, indem wir keinen Augenblick daran zweifeln, daß das finanzielleErgebnis dieser Tarisrevision eine bedeutende Mehreinnahme des Bundesmit sich bringt.