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Denkschrift zur Erinnerung an die Einweihung des neuen Sekundar-Schulhauses in Weinfelden im Oktober 1916 / / von U. Seiler, Sekundarlehrer, Weinfelden
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3. Beide Lehranstalten werden durch den Erziehungsrat besetzt.

4. Ausscheidung der Lehrfächer und Fixierung der Besoldung istSache der Vorsteherschaft. Das Salär beträgt Fr. 10001400.

5. An die Besoldungen leistet der Realschulfond in die Sekundar-schulkasse jährlich Fr. 1000., ebensoviel der Staat.

6. Ein allfälliges Defizit in der Jahresrechnung der Sekundär-schule wird von der ev. Bürgergemeinde übernommen.

7. Die Sekundarschulvorsteherschast besteht aus neun Mitgliedern;in derselben soll der Sekundarschulort, sowie ein Repräsentantder Reinhart'schen Erben vertreten sein.

8. Die Verwaltung des Realschulfonds ist der ev. Bürgergemeindevorbehalten.

9. Für den Fall der Aenderung des bestehenden Gesetzes überdas Unterrichtswesen oder des tz 175, der sich auf die Real-schule und Realschulfond bezieht, tritt die ev. Bürgergemeindein ihr früheres Verhältnis zur Realschule ein.

Damit war nun eine zweiklassige Sekundärschule geschaffen, aufgesetzlicher Basis ein Lehrplan aufgestellt, der den Forderungen dereinstigen Realschule wie der spätern Schwesteranstalt entgegenkam.Da im Jahre 1861, am 30. April, ein eigentliches Sekundarschulgesetzzustande kam, das die erziehungsrätlichen Verordnungen meist in sichaufnahm, das den Zweck, das Unterrichtsprogramm, Lehrplan schärferpräzisierte, so entstand aus dem zweiten Teil der Oberklassen diedritte Sekundarschulklasse. Verschiedenen Neuanschaffungen, Besoldungs-erhöhungen rc. zufolge genügte der frühere Kredit nicht mehr; esmußten, gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen, die Mitgemeindenzu Beitragsleistungen herbeigezogen werden, was durch Aufstellungeiner Beitragsskala geschah. (Siehe AbschnittOekonomie".) ImJahr 1863 beschloß die Vorsteherschaft mit voller Zustimmung desHauptmann Baron Reinhart, den Lateinunterricht in der Sekundär-schule nicht mehr obligatorisch zu erklären. Seit dieser Zeit weisendie Protokolle der Vorsteherschaftssitzungen bis 1895 meist dieselbenTraktandenlisten auf, ein Zeichen, daß die Schule ihren geregelten Gangeinhielt. Ausnahmsexamen, Lektionspläne, Schulgelder, diverse Schul-vorkommnisse, Wahlen von neuen Lehrkräften, Neufixierung von