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Stadtvereinigung : : die Ortsgemeinden Frauenfeld, Kurzdorf, Langdorf, Herten, Horgenbach und Huben vereinigen sich bei gleichzeitiger Vereinigung der Schulgemeinden dieser sechs Ortsgemeinden unter Schaffung von sechs Schulkreisen zu einer einheitlichen Orts- und Munizipalgemeinde
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mäßig fern liegenden Schulhäusern und Schulgemeinden zugeteiltgewesen sind, näher liegenden zugeteilt werden können. Somüssen z. B. die Kinder von Neuhausen und Brotegg den weitenWeg nach Huben machen, während alles, die lokale Lage, dieWegverbindung, die Verkehrsbeziehungen etc., sie auf die be-nachbarten städtischen Schulhäuser hinweist. Ähnlich ists mitdem Teil von Langdorf , der jenseits der Murg auf der KurzdorferSeite liegt; es ist wider der Vernunft, die Kinder, die zweiMinuten ins Schulhaus Kurzdorf haben, 15 Minuten weit insSchulhaus Langdorf senden zu müssen. Ein neues Moment, dasfür eine Vereinigung spricht.

Die Grundlage der Vereinigung selber ist so gedacht, daßin gewisser Hinsicht die alten Schulgemeinden als Schulkreisenoch weiter fortbestelien, in weitem Umfang selbständig: sobestimmen Herten , Huben und Horgenbach ihre Ferien selber;sie bestimmen, ob sie das bisherige Repetierschulsystem bei-behalten oder zum 7. und 8. Ganzjahrsystem übergehen wollen;sie erhalten durch Schulkommissionen, die sie zu wählen haben,weitgehenden Einfluß auf Lehrerwahl und Lehrerabberufung,Verwaltung und Ordnung ihrer Schulen. Man hat den Schul-kreisen oder früheren Schulgemeinden gerade so viel Kom-petenzen und Machtbefugnisse genommen, als absolut durch dieSchulvereinigung notwendig und durch das über uns allenstehende kantonale Schulgesetz vorgeschrieben war. $} 4, dervorschreibt, daß jeder Schulkreis immer auch einen Vertreterin der Schulvorsteherschaft haben muß, bürgt dafür, daß jedeGemeinde auch in der zukünftigen Schulvorsteherschaft ihrenEinfluß und ihre Interessen ununterbrochen geltend machenkann. An eine Vergewaltigung oder Verkürzung der Gemeindenund ihrer Schulen ist gar nicht zu denken, so wenig auf kirch-lichem Gebiete oder auf dem Gebiet der Munizipalgemeinde bisherein Ort gegenüber dem andern bevorzugt oder benachteiligtworden ist. Das Interesse des Ganzen schützt das Gedeihen desEinzelnen und Kleinen.

Einige Bedenken und einiges Reden hat die finanzielle Seiteder Schulvereinigung verursacht; einige Gemeinden befürchteneine regelmäßige hohe Schulsteuer. Nun ist es gewiß richtig,