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Die beiden ältesten Thurbrückenbriefe / / mitgeteilt und eingeleitet von F. Schaltegger
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Die beiden ältesten Thurbrückenbriefe.

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Kernen Grundzinsen von Grundstücken in der Nähe von Bifchofszell, immerhin mit Vor-behalt der Wiederlösung um die Summe von 300 rheinischen Gulden.

Da die 9 Pfund Pfennig jährlicher Einkünfte ein Kapital von 180 Pfund oder240 Gulden repräsentieren, so ist der Kernenzins von 10 Vierteln jährlich gleich 60 fl.geweitet, was zu 240 fl. hinzugerechnet, die 300 fl. voll macht. Die 10 Viertel Kernenhatten also einen Wert von 3 fl. Bischofszeller Maß vorausgesetzt, sind 10 Viertel 211Liter 150160 Kilo, die nach dem Durchschnitt der letzten 40 Jahre in der Schweiz ^einen Wert von 33 Fr. 27 Mark haben. Das ergibt für den rheinischen Goldguldeneinen Wert von 11 Fr. im heutigen Geld, und für den Wert der Einkünfte, auf dieder Bischof zu Gunsten der Stadt verzichtete, die Summe von 3300 Fr. 2750 Mk.Daraus folgt einmal, daß der Preis der Lebensmittel dazumal nicht viel niedriger warals zu gegenwärtiger Zeit; anderseits, daß der Bau der Brücken schon ziemlich weitvorgeschritten gewesen sein muß, als die Übereinkunft von 1479 zustande kam.

In der Tat soll die Sitterbrücke, die als Verbindung mit Konstanz und alsgeringeres Bauobjekt in erster Linie stand, schon 1479 erbaut worden sein, während dieThurbrücke nach einer Jahrzahl, die am vierten Gewölbebogen der Südseite in arabischenZiffern angebracht war, im Jahr 1487 vollendet wurde.

Für die Thurbrücke erwies sich der Baugrund als sehr günstig und hat jedenfallszur Dauerhaftigkeit derselben viel beigetragen. Es zieht sich nämlich dort, wo die Brückeden Fluß überschreitet, ein Felsenband durchs Flußbett, dessen aus dem Geröll aufragendeKöpfe den Brückenpfeilern als Fundament dienen. Da diese Köpfe aber nicht in ganzgerader Linie einander folgen, sah sich der Brückenbauer genötigt, bei Erstellung derBrücke sich darnach zu richten, und so kam es, daß die Thurbrücke bald rechts, bald linksvon der geraden Richtung abwich. Auch war die Fahrbahn derselben so schmal, daßbei der geringen Höhe der Schutzmauern die Brücke für Fußgänger und Reiter eingewisses Maß von Schwindelfreiheit voraussetzte. Bei einer Reparatur zu Anfang desvorigen Jahrhunderts wurde die Brücke etwas verbreitert und der Geraden nach Möglichkeitangenähert. Immerhin erwies sie sich für den heutigen Verkehr mehr und mehr alsungenügend, weshalb der Ruf nach Ersetzung durch einen zeitgemäßen Bau in neuesterZeit laut wurde. Es werden aber Anstrengungen gemacht, um die Zerstörung der altensagenumwobenen und baulich merkwürdigen Brücke durch einen den Anforderungen derNeuzeit gerecht werdenden, aber den altertümlichen Charakter möglichst wahrenden Umbauzu vermeiden.

Die Bischofszeller Brücken sind auch dadurch merkwürdig, daß sie durch Zufallstets zollfrei geblieben sind. Zwar bewarb sich die Stadt 1777 um Bewilligung einesBrückenzolles, indem sie aus den Stadtrechnungen den Nachweis führte, daß der Unterhaltder beiden Brücken von 1700 1767 die Summe von über 40000 fl. verschlungenhabe, wovon 27 000 fl. aus Stadtmitteln zugeschossen werden mußten. Das Gesuchscheiterte, wie ein etwas später erneuertes, an dem Widerstand der umliegenden Gemeinden,die den Bischofszeller Markt besuchten, und welche die Stadt nicht vor den Kopf stoßenwollte. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß ja Fondationen zum Unterhalt der Thur-brücke vorhanden seien, die freilich für ihren Zweck nicht voll genügten.

Zum Schluß noch eine Bemerkung darüber, wie der bereits erwähnte Hochrütinerdazu kam, seine Sage mit dem Namen Hvhenzorn zu verknüpfen. Ein Geschlecht

' Nach Jahrbuch, landwirtschaftliches der Schweiz . 1911. S. 137.