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Der Landfriedensfond / / von Albert Leutenegger aus Schönholzerswilen
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Scheuchzerischen Familienstiftung und aus den Protokollendes Examinatorenkonventes ergibt sich folgendes: DasKollegium der Examinatoren liess 1714 erst die Frageoffen, ob das Scheuchzerische Legat zur Bildung einesFondes oder zur Auszahlung an die Landschulen verwendetwerden solle. Später findet sich im Protokoll des Exami-natorenkonventes die Notiz, dass man ein Verzeichnis der-jenigen Schulen einfordern wolle, welche Hülfe am not-wendigsten hätten. 26 ) Zahlreich liefen nun von zürche-rischen und sogar fremden Gemeinden die Gesuche umUnterstützung ein. Alle diese Eingaben sind in einem Bandvereinigt, der sich ebenfalls bei den Akten der Scheuch-zerischen Familienstiftung befindet. Es ist also ganzsicher, dass die Legate der beiden Brüder Scheuchzervollständig an die Gemeinden ausgeliefert worden sindund dass ein Zusammenhang der Scheuch-zerischen Schulstiftung mit dem Zürcher Land-schulfond nicht besteht.

Da nun aber den zürcherischen Behörden zur Zeit derHelvetik dasrote Buch zur Verfügung stand, so ent-steht die Frage, warum sie trotzdem im Irrtum befangenblieben, ein Scheuchzerisches Vermächtnis bilde die Grund-lage des Schulfondes. Die Antwort ist nicht allzu schwer.Das Legat von Hans Konrad Scheuchzer stammt aus demJahre 1700; die Schenkungsurkunde des Joh. Scheuchzerwurde auf Weihnachten 1714 ausgestellt. In der letztemaber heisst es ausdrücklich, dass von den beiden Brüdernjeder 1000 fl. für Schulen auf dem Lande ausgesetzt habe.So konnte man leicht zur Annahme geführt werden, dassdie ersten 1000 fl. von Hans Konrad Scheuchzer zur Bil-dung eines Schulfondes verwendet worden seien und dassspäter die zwei Brüder noch einmal je 1000 fl. zur un-mittelbaren Auszahlung an arme Schulgemeinden bestimmt

2e ) Staatsarchiv Zürich , E II, 40, S. 282 und 313.