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Der Landfriedensfond / / von Albert Leutenegger aus Schönholzerswilen
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IV. Der Landfriedensfond nach erfolgterVerteilung.

Durch die Frauenfelder Verträge vom 3. und 5. März1804 wurde der Grund gelegt zur Verteilung des Land-friedensfondes unter vier Kantone. Nach der Grösse derAnteile ergab sich folgende Reihenfolge:

1. Zürich mit 12,715 ff 16 ß 6 hlr

2. Thurgau „ 11,350 ff

3. St. Gallen , 1,320 ff

4. Aargau „ 820 ff

Später wurde, wie bereits erwähnt worden ist, vonder Zürcher Regierung verfügt, dass auch die 400 fl. oder800 ffi, welche Altstädten zu fordern hatte, dem Land-friedensfond entnommen werden müssen. So blieb nach derTeilung vom 18. Oktober 1804 für Zürich noch ein Be-trag von 11,915 8 16 ß 6 hlr. zurück. —

Es ist nun Aufgabe der folgenden Abschnitte, die Ge-schichte der verschiedenen Anteile des landsfriedlichenSchulfondes zu verfolgen.

1. Das zürcherische Residuum des Land-friedensfondes.

Der zürcherische Anteil des Landfriedensfondes ver-lor bald seine Selbständigkeit, indem er schon nach Jahres-frist im Zürcher Schulfond unterging. Man könnte alsodie Geschichte des zürcherischen Residuums damit ab-