IV. Der Landfriedensfond nach erfolgterVerteilung.
Durch die Frauenfelder Verträge vom 3. und 5. März1804 wurde der Grund gelegt zur Verteilung des Land-friedensfondes unter vier Kantone. Nach der Grösse derAnteile ergab sich folgende Reihenfolge:
1. Zürich mit 12,715 ff 16 ß 6 hlr
2. Thurgau „ 11,350 ff
3. St. Gallen , 1,320 ff
4. Aargau „ 820 ff
Später wurde, wie bereits erwähnt worden ist, vonder Zürcher Regierung verfügt, dass auch die 400 fl. oder800 ffi, welche Altstädten zu fordern hatte, dem Land-friedensfond entnommen werden müssen. So blieb nach derTeilung vom 18. Oktober 1804 für Zürich noch ein Be-trag von 11,915 8 16 ß 6 hlr. zurück. —
Es ist nun Aufgabe der folgenden Abschnitte, die Ge-schichte der verschiedenen Anteile des landsfriedlichenSchulfondes zu verfolgen.
1. Das zürcherische Residuum des Land-friedensfondes.
Der zürcherische Anteil des Landfriedensfondes ver-lor bald seine Selbständigkeit, indem er schon nach Jahres-frist im Zürcher Schulfond unterging. Man könnte alsodie Geschichte des zürcherischen Residuums damit ab-