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der
Genossenschaft für Kau und Betrieb einesalkoholfreien Uolkshauses in Arbon.
Gemäß Titel XXVII des S. O. R.
eingetragene Genossenschaft ohne persönliche Haftbarkeit ihrer Mitglieder.
I. Gründung und Zweck.
8 i.
Unter dem Namen Genossenschaft für Ban und Be-trieb eines alkoholfreien Volks- und Speisehanses in Arbonbildet sich im Sinne von Titel XXVll des S O. N. eineGenossenschaft mit Sitz in Arbon.
8 2 .
Die Genossenschaft, welche politisch und konfessionellauf durchaus neutralem Boden steht, bezweckt den Bau undBetrieb eines alkoholfreien Volks- und Speisehauses in Arbou.
Dieses Volks- und Speisehaus dient zur Bekämpfungdes Alkoholismus und der Trinksitten, indem es seinenGästen völlig alkoholfreien Verkehr gestattet.
Räumlichkeiten, welche nicht zum Betrieb Verwendungfinden, sollen vermietet werden.
8 3 .
So lange das Gebäude Eigentum der Genossenschaftist, darf in demselben ein Handel mit alkoholischen Getränken