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Statuten der Genossenschaft für Bau und Betrieb eines alkoholfreien Volkshauses in Arbon / / das Tagesbureau: Präsident: Pfarrer E. Etter, Aktuar: Rudolf Pfizenmayer [und 2 andere]
Entstehung
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der

Genossenschaft für Kau und Betrieb einesalkoholfreien Uolkshauses in Arbon.

Gemäß Titel XXVII des S. O. R.

eingetragene Genossenschaft ohne persönliche Haftbarkeit ihrer Mitglieder.

I. Gründung und Zweck.

8 i.

Unter dem Namen Genossenschaft für Ban und Be-trieb eines alkoholfreien Volks- und Speisehanses in Arbonbildet sich im Sinne von Titel XXVll des S O. N. eineGenossenschaft mit Sitz in Arbon.

8 2 .

Die Genossenschaft, welche politisch und konfessionellauf durchaus neutralem Boden steht, bezweckt den Bau undBetrieb eines alkoholfreien Volks- und Speisehauses in Arbou.

Dieses Volks- und Speisehaus dient zur Bekämpfungdes Alkoholismus und der Trinksitten, indem es seinenGästen völlig alkoholfreien Verkehr gestattet.

Räumlichkeiten, welche nicht zum Betrieb Verwendungfinden, sollen vermietet werden.

8 3 .

So lange das Gebäude Eigentum der Genossenschaftist, darf in demselben ein Handel mit alkoholischen Getränken