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Statuten der Genossenschaft für Bau und Betrieb eines alkoholfreien Volkshauses in Arbon / / das Tagesbureau: Präsident: Pfarrer E. Etter, Aktuar: Rudolf Pfizenmayer [und 2 andere]
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nicht getrieben werden (Wirtschaft mit Alkoholausschank,Wein- und Spiritnosenhandlung ?c).

II. Die Mitglieder und ihre Leistungen.

8 4.

Mitglied der Genossenschaft sind sämtliche Mitgliederdesfreien Abstinentenvereins Arbon", sowie solche Personen(anch Vereine, Behörden und Korporationen vülo 8 7), diesich finanziell an dem Unternehmen beteiligen.

8 5 .

Derfreie Abstinentcnverein Arbon", als Gründer desUnternehmens, verpflichtet sich, für seine Mitglieder aus derBereinskasse während der ersten 5 Jahre jährlich pro Mit-glied einen Beitrag von mindestens 4 Fr. zu bezahlen. Maß -gebend ist jeweilen das Mittel zwischen Maximum undMinimum der Mitglicderzahl des Vereinsjahres. Nach Ab-lauf dieser 5 Jahre hängt eine weitere finanzielle Beteiligungdes Vereins von der Finanzlage des Unternehmens ab.

8 6 .

Personen, die nicht Mitglieder des freien Abstinenten-vercins Arbon sind, werden Mitglieder der Genossenschaft,sobald sie an das Unternehmen einen einmaligen Beitragvon mindestens 20 Fr. bezahlen, oder wenn sie sich schrift-lich zur Leistung kleinerer Beiträge verpflichten, die in 2bis 5 Jahren zusammen mindestens die Summe von 15 Fr.ausmachen.

8 7.

Behörden, Vereine und Korporationen, welche sich zuden in tz 6 genannten Leistungen verpflichten, werden Kollek-tivmitglieder und haben bei allen ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen das Recht auf je 1 Stimme.