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Statuten der Genossenschaft für Bau und Betrieb eines alkoholfreien Volkshauses in Arbon / / das Tagesbureau: Präsident: Pfarrer E. Etter, Aktuar: Rudolf Pfizenmayer [und 2 andere]
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4) Bewilligung von Krediten, welche die Summe von

500 Fr. übersteigen (tz 25).

8 19.

Die ordentliche Generalversammlung zur Erledigungder Jahresgeschäfte (Rechnungsabnahme rc.) findet alljährlichinnerhalb der ersten 3 Monate des Jahres statt.

Außerordentlicher Weise versammeln sich die Mitglieder,wenn der Berwaltuugsrat es für gut findet oder wenn '/«aller Mitglieder es verlangt.

8 20 .

In der Generalversammlung haben alle Mitgliedergleichberechtigte Stimmen. Entscheidend ist das absoluteMehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidetder Präsident.

Bei Fragen finanzieller Natur ist die Anwesenheit vonmindestens sts aller Mitglieder erforderlich, sofern der inFrage kommende Betrag die Summe von 500 Fr. übersteigt.

Ist die Generalversammlung im Sinne vorangehenderBestimmung nicht beschlußfähig, so wird nach Monatsfristeine zweite einberufen, in welcher die Mehrheit der abge-gebenen Stimmen entscheidet.

8 21 .

Alle Wahlen haben in geheimer Abstimmung zu er-folgen, sofern nicht vorgängig ein anderer Abstimmungsmodus beschlossen wird. Präsident und Kassier dürfen nurin geheimer Abstimmung gewählt werden.

8 22 .

Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt durchPublikation in den Arboner Lokalblättern, an auswärtswohueude Mitglieder durch Zustellung einer Einladungs-karte, beides mindestens 5 Tage vor dem Bersammlungstag.