- !> —
b) Der Berwaltungsrat.
8 23.
Zur Ausführung der gefaßten Beschlüsse, sowie zurWahrung aller Genossenschaftsinteressen wird mit je 3jährigerAmtsdaucr ein siebengliedriger Berwaltungsrat gewählt^Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und 3 Beisitzer.
8 24.
In den Pflichtenkreis des Verwaltungsrates fallenbesonders:
1) Aussicht über den Bau und die Instandhaltung des Baues.
2) Anordnung der Generalversammlungen, sowie Begut-achtung aller das Unternehmen fördernder Fragen zuHanden der erstem.
3. Vorlage der Jahresrcchnung und eines jährlichen Ge-schäftsberichtes.
4. Antragstellung über Verwendung vorhandener Aktivenim Sinne von 8 14.
8 25.
In finanziellen Fragen besitzt der VerwaltungsratKreditvollmachten bis zum Betrag von 500 Fr. Fragen,welche einen einmaligen Kredit von mehr als 500 Fr. verlangen,müssen der Generalversammlung vorgelegt werden (tz 18, 4>.
8 26.
Dem Verwaltungsrate müssen, sofern es möglich ist,mindestens 4 Mitglieder des freien Abstinenten-BereinsArbon angehören. In die Betriebskommission sind auchDamen wählbar.
8 27.
Der Präsident (in Stellvertretung der Vizepräsident)des Berwaltnngsrates leitet die Generalversammlungen. Prä-sident <in Stellvertretung Vizepräsident) und Aktuar führendie rechtsverbindliche Unterschrift der Genossenschaft.