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Die ganze fränkischeVerfassung war anfLehen gegründet?)DaS eroberte Land war unter den siegreichen Feldherrnund seine Waffenbruder vertheilt; das unterjochte Volkwurde zugleich mit dem Boden nur für Ein Stick an-gesehen. Wenn die Uebcrwimdenen als Leibeigenedienten, so herrschten die Ueberwinder als Adel, jenach Verschiedenheit theils ihrer Besizungen, theils ihrerLehenpflichten, höher oder geringer, Herzogen, Grafen ,Baronen. Zwischen dem Adel und den Leibeigenen gabes eine Classe von Frcigeborcnen und Freigelassenen.Die Geistlichkeit trat an die Stelle der Druiden. Jeweniger noch der kriegerische Adel die Gescze und Rechtestudirte, desto mehr sahen sich die Fürsten genöthigt,auch der Geistlichkeit weltliches Gericht anzuvertrauen.Vorzüglich hatten die Klöster und Klosterschnlen großesVerdienst um den Anbau sowol des Bodens als desNationalgeistes.
Um den Nationalstolz der Franken zu nähren, be-kamen ihre Person und ihr Leben einen weit höhernRang oder Werth als die Einwohner der unterjochtenProvinzen. Wenn ein Ripuarier (ein ttftrbewohner desRheines) einen Franken todtschlng, so bezahlte er rooSolidos; für einen Burgunder i6c>; für einen Alemanen
nur