Band 
Erster Band.
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toleranten LäuLpsgtcs einen vctkagiamern indaüLhltk-gau. Endlich sollten über die Unkosten des Krieges inZeit von vierzehn Lagen Schicdrichter entscheiden, ivi-brigcnfalls die VI. Städte befugt seyn, den V, katholi-schen Cantouen den feilen Kauf zn verbieten. Hjiiimdtvieder verbreitete sich nach dem Friede» die Kirchen-Reform. Nach gänzlicher Losrcissnng von dem bischöff-liehen Gerichte zu Konstanz führte man in Zürich eineSynode ein. Labey erscheinen alle halbe Jahre dieGeistlichen des ganzen CantonS mit den Häuptern undeinigen andern Gliedern des Rathes. Anfänglich besaßdie Synode in Betreff der Kirchensachcn beinahe un-bedingte Autorität, ja sogar das Verhör und Strafamtüber fehlbare Lehrer. Erst nachdem sich die Chimäreder Hierarchie vollends verloren hatte, beschränkte siesich auf Verathschkagiingen, dckn Resultat zn weitererPrüfung dem Rathe überreicht wirb. Auf der Land-schaft theilte Man die Pfarreien in Bezirke ( Classen,Capitel) über welche die Aufsicht einem Decan anver-traut ist. Erst spater errichtete man in der Hauptstadt«inen Kirchenrath, der aus den eisten StaStgeistlichcnund einigen AathSgliedern besteht. So wie jede neueVerfassung, so- bildete sich auch die rcformwle Kirche»-Verfassung nur nach «nd nach aus; so wie jede andere,so bekam auch sie nach Ort und Zeit hie und da eineverschiedene bald demokratische bald aristokratische Form.Im December i;z». wurde auch in St. Takle» eine

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