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ohne Verwüstung des WaatlandeS. Unter eidgenössischerVermittlung erfolgte noch im I. i;Zo. der Friedenvon St. Julian. In Kraft desselben gelobten sowolder Herzog als die Genfer gegenseitige Schonung; jenerbey Verlurste des WaatlandeS, diese bey Verlurste deseidgenössischen Bundes. Sogleich wieder erneuerte jenergegen diese die Feindseligkeiten. Jur Beilegung allerStreitpunkte versammelte sich zu Peterlinqen von neuem«ine eidgenössische Tagleistung. Zur Ausweichung deseidgenössischen RichterstuleS wendete sich unter der Handder genfersche Bischofs an den Kaiser Carl V. DerKaiser schifte an die Syndiks, den Rath und die Ge-meine der kaiserlichen Reichsstadt Genf (so nennte ersie) ein Schreiben folgenden Iuiihaltcs: »Auf den,, Bericht, daß die Streithändel zwischen den Genfer »»und dem Herzogen von Savoien auch die Gerichts-„ barkciten des gcnscrschen Vischoffs berühren, verlange„ er als oberster Lehenherr von diesen, daß die ganz««Sache von dem kaiserlichen Gerichtshof unscrsucht„werde. (rg. Nov. i;zo.)« Mit eben so viel Ehr-erbietung als Festigkeit erwiderten die Genfer dem Kaiser,der ohnehin anderwärts genug beschäftigt war, sie habenbereits die eidgenössische Lagleistuug als Schiedrichteranerkennt. Wirklich that die Tagleistung folgendenAuSsvrnch: 't) Das Vice-Dominat in Genf kömmtfernerhin dem Herzoge zu, jedoch unter Vorbehalteder Rechte sowol der Genfer selbst als ihres Bischoffen.
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