Sonntage besuchten viele von diesen die katholische Pre-digt ; diejenigen, die cS unterließen, wenden theils amGelde gestraft , theils ins Gefängnis geworfen. Beydem unglüklichen Schiksale der Glanbensbrüder in Ap-pcnzell inner Rooden blieben die Reformirten in Ar-penzcll ausser Rooden keinesweges müssige Zuschauer.Zu Gunsten von ,eilen sehikten diese unterm rq. Febr.eine Gesandtschaft nach Appcnzcll. Trozlg wies Apprn-zell die Gesandschast zurül: Was wir thun, thun' wirvon Rechts wegen. Vermög des Beschlusses der Lan-desgemeine vom I. 15:4. bequemt sich auch in Anse-hung des Gottesdienstes der mindere Theil nach demmehrcrn. Wenn Ihr diesen Beschluß angreift , so ver-klage» wir Euch auf der nächsten gemeineidgenöffischenTagleistung. — Inzwischen «rhiztcn sich die Partiendurch Schimpf«und Schmähworte. Bey dem Streiteüber Meinungen, bey der Auswal der Gottesvcrchrizngsuchte man die Beweisgründe in der Faust, nicht imKopfe; in ausser Rooden suchte man sie bey der Volks-menge, in inner Rooden bey dem groben Geschüze. Wäh-rend daß man sich auf beiden Seiten zum Kriege rüstete,erschien den Merz 1588. vor dem grossen zweifachenLandrathe in Appenzell eine neue ausser-roodische Gesandt-schaft Nach langer Unterhandlung kam endlich ein allge-meiner Landsfrieden zu Stande. Sogleich nach Besicglungdesselben berufte der Rath in Avvenzell alle Reformir-vor sich: Wer zur Deichte und Messe geht, erklärte
der