Band 
Erster Band.
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«ine gemeincineidgenössischr'Lagleistung den Vorschlag:die streitigen Parteien sollten entweder das Land thei-len, oder sich über folgende Punkten vergleichen: i)In-ner° Rooden beharrt bey dem spanischen Bunde, darfaber künftig ohne Bewilligung der gesammtcn Landes«gcmeine keine neuen Bündtnisse eingehen. 2) An Aus-ser »Roden bezahlt es wegen der Unkosten ;oo Kro-nen. z) Die neuerwählten Häupter und Beamten wer-den bcstättigt, und sie erhalten von Inner-Roodendie Gidleistung. 4) Wofern Ausser - Rooden beym spa-nischen Durchzuge beschädigt wird, soll Inner - Roo-den den Schaden ersezen. 5) Auf beiden Seiten sollalle Verunglimpfung der Religion wegen untersagtsey», ü) Aus einer Rood i» die andere ist der Augfrei. 7) Durchgängige Amnestie. 8) Wenn sich überdiese Artikel die Parteyen nicht vereinigen können, ssmögen sie das Land theilen. Wenn sie sich aber überder Theilung entzweien, so mag jede Partei unter denEidgenossen zween oder drei Schicdrichter wählen. —Auf einer grossen Landcsgemeine zu Hundweil beschloßAusser-Rooden einhellig die Theilung des Landes.Den r;. Juni r;?7. hielt auch Jnner-Rooden einebesondere LandeSgcmeine, und besezte noch vor wirk-lich erfolgter Theilung einseitig die Aemter. Johan-nes von Heim bekam wieder die Stelle eines Landam-»nanneS. Von Anfang an neigten sich die Gemeinen vonHirschberg und Obcrcgg auf die Seite von Inner-- Rooden.