Band 
Erster Band.
Seite
326
JPEG-Download
 

Z-6 --------

Befriedigt und nunmehr der Wunsch und Vorschlagder Lidapnoffen, indenr ein neues unparteiisches Straf,gericht jedermann ohne Unterschied das Recht öffnet.Dieses Strafgericht hatte zu Ilanz mit allgemeinemBeifall die vormals in Chur verurteilten Männer wir»der cingcsezt, jedoch von ihnen zur Bezahlung derUnko-stcn eine freilich beträchtliche Geldstcucr bezogen. Nununterblieb die eidgenössische Vermittlung. Um so vielbedenklicher wär eine solche Vermittlung, oder näheregewaltsame Lininischnng der Eidgenossen geworden/ jemehr immer noch Liese selbst in entgcgengcscztcs sowolpolitisches als religiöses Interesse getheilt waren. Be-vor wir den graubündtncrschcn Strcithändcln weite».nachgehen, werfen wir «inen Antenblik aus die Streit-händel in dem Innern der Eidgenossenschaft selbst.

So z. V. fanden im I. 1608. jene verbannten'Müllhauser Aussucht bey den katholischen Cantoncn.Mit Ausnahme der Luzerncr gaben ihnen diese einEmpfehlungsschreiben an die vorderösterreichlsche Regie,rung / unter deren Herrschaft die Verbannetcn Güterbesaßen. Nicht ohne Mühe hinderten die reformirtcnTantone Oesterreich an der Einmischung in dasÄtüll-hauscr» Geschäfte. — So erneuerten sich auch die Streit-Händel zwischen der Stadt Viel und dem Bisehoffe vonBasel . Zur Beilegung derselben wählte, nach demRathe einer Taglcistung, jede Partei eidgenössischeSchicdrichter» -Den 14. Juni 1610. gicng der schied»

richte»