Oesterreich. — Ungültig sind alle Verfügungen, welchevon den m. Bünden bisher zum Nachtheile des Bi-sthoffs, der Prälaten und überhaupt der katholischenKirche gemacht worden. — Ohne Einwilligung vonOesterreich sollen die Bünde nicht in neue Bündnissetrcttcn. Für Oesterreich soll der Durchzug gänzlich frei/für Oesterreichs Feinde soll er gesperrt seyn. — I» dieseArtikel, welche gemeinschaftlich der päbstliche Nuntiustnir dem spanischen Botschafter durchsezte, willigten diereformirtcn Eidgenossen nicht ein; auch die katholischen widersczteu sich sowol dem freien Durchzug für Oester-reich, als der Abschneidung der VIII. Gerichte von denbeiden andern Bünden; endlich protcstirte gegen diesenDertraq der französische Anwald. Unbeschreiblich großwar in Graubündten der Jammer. Der Winter nahte,und ganze Dörfer lagen in Asche. Von dem Feindewar das Vieh weggeführt worden. Unter dem Schwerdtewar die Blüte des Volkes gefallen. HilssoS schmach-teten die Greise, die Wittwen und Waisen. Auf denKrieg folgten Lhcurung und Mangel, auf diese folgtenSeuche, Entvölkerung, Verfall des Landbaues. Hiezukam noch, daß sich die zurükgebliebenen österreichischenBesazungen jeden Unfug erlaubten. Unter den Hundenwüthete eine ganz außerordentliche Raserei; man schriebsie den Leichen zu, welche die Hunde zerfleischten, unddiese rasenden Hunde fielen nun allenthalben da« Vieh«u. — Glüklichcr Weise hatte gegen Ende des Jahres
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