Baumwollentüchtze und Florct als schweizersche Waaren,obgleich der erste Stoff ausländisch ist. Siebentenssind Eidgenossen frei von der Ouarantaine zu Luvn,von der Accise u. s. w. Achtens genießen sie der freienMesse. .Auch sczte der König die Zölle zu Vrisach undin dem Llsafie herab. Nur allein den schweizersche»Zollvortheil schärte das ftanzösische Ministerium jährlichauf 100,000. Pfunde. Ungemein indeß beschnitt dieseVortheile nicht lange hernach Colbert. Als sich nach-dem wcstphälischen Frieden im I. 164z. Deutschlan-wiedcr zu erholen anficng, so verbreitete sich auch >vie-der auf dieser Seite der schweizersche Handel. ImSept. iL;;. bestätigte Oesterreich den Eidgenosse» fol-genden Vertrage Zollfrei bleiben alle Waaren, welchesie in Oesterreich entweder ankauffen oder durchführen:gleiche Freiheit aber genießen auch die Ocsterreicher aufeidgenössischem Boden. Alle vormals gesteigerten Zölle,die dem Erbvereine zuwider sind, sollen abgeschafft,jedoch von den Eidgenossen noch zehn Jahre der halbeZoll bezahlt werden. Schon von izt an aber und fürimmer bleiben Reis und andere Lebensrnittel für deueidgenössischen Verbrauch zollfrei.
Mit der Beförderung des Handels und Kunst-fleißes nahm in mancher Gegend der Feldbau so wenigab, daß sich vielmehr sein Ertrag beträchtlich vcr-mehrte. Am Jürchersee z. B. galt zu Ende des XVItenJahrhunderts ein Juchart Reben kaum den vierten
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