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Erster Band.
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der Familie der Hesse» i» Zürich . Eben diele Hesse»ließe» auch schon seit dem I.» iüzo. einen Fußbvten»ach Lyon gehe»; nebst mehrern andern Kaufleutennahmen im I. i 6 ;o. hieran auch die St. Galler An-theil. *) Im I. i 6 ;z. wurden den schwcizcrschen Han-delsleuten durch ganz Frankreich beträchtliche Vortheilebewilligt.**) Erstlich genossen sie gleiche Rechte mitden eingcbornen Franzose», und vor Gericht und beyden Canzleien bezahlten sie nicht mehr, als diese.Zweitens wurden sie wegen Versendung des Goldesund Silbers aus Frankreich nicht in. Geringsten be-unruhigt, nur daß sie die Versendungen in das geheimeRegister des General-Lieutenants zu Lyon ciiffchreibenmußten. Drittens blieben sie von dem vroir il'-nik-inobefreit. Viertens wurden sie in Ansehung der Tailleund anderer Auflagen begünstigt. Fünftens gienge»bey dem Zollhause zu Valence ihre Waaren frei durch,?n wiefern es entweder schweizersche Erzeugnisse waren,oder solche französische, die zum innern Verbrauchenach der Schweiz verschikt wurde». ScchStenS betrach-tete man in dem Zollhause zu Lyon die Leinwand, die

Baum-

*) Nach Düclos Ilisr. <le Lonis Xl. IV III. S. rlg.errichtete dieser König die ersten Posten in Frank-reich erst im I. 1464.

**) Savary Dietion. «le Lommerce. krlvilex. llaJuices.