ablehnte. Zur Verhinderung grösserer Verwirrungwählte die gemeineidgnößische Taglcistung zu Ver-mittlern den Bürgermeister Johann Heinrich Esthervon Zürich, und den Schultheiß Johann RudolfDürler von Luzern . Mittlerweile fuhr die Bürger-schaft fr<, den Rath mit Klagschristcn zu bestür-men. In einer derselben beschuldigte sie den Stadt-schreiber der schwersten Vergebungen. Zur Vermei-dung grossem Verdrusses gab er sein Amt auf. Anseine Stelle kam der Rathschrciber. Um die Stellevon diesem bewarb sich nun der oben erwähnte De-magog , Dr. Petri. Dadurch verlor er bey derBürgerschaft so sebr das Zutrauen, daß sie die ihmertheilte Vollmacht zurükfordertc , und ihn nichtlänger als Generalsachwalter ansah. Auf wieder-holte Klagen eutsezte man einen Rathsherrn; eineFrau , die sich in verschiedene Rathswahlen einge-mischt hatte, warf man inS Gefängniß. Damitbesänftigte sich die Hize des Volkes »och nicht. ESbegehrte, daß alle und jede RatbSglieder, welchebey den vier Heimlichem der Bestechung beschuldi-get worden, zugleich mit ihrer ganzen Anverwand-schaft, bis zur Beendigung des Handels von demRathe ausgeschlossen seyn sollten. Unterm r-.Merzüberreichten die eidgenößischen Gesandten dem grossenRathe eine Schrift, folgenden JnnhalteS: Er solltedie Bürger bewegen, daß sie entweder bis zur Ankunft
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