Seite das Bistum Basel und auf der andern SeiteGenf ein. Auf einer neuen gemeineidgenößischenLagleistung unterm 4. August i«yo. erneuerten dieCantone wegen Besezung der Pässe einmüthig dieVerordnung vom I. 1689. Auf gleicher Taglei-stung beschweerten sie sich gegen den kaiserlichenBottschafter, daß die eidgenößische Besazung beyAügst von dem Kaiser nicht mit gutem Gelde, son-dern nur mit schlechter, in der Eidgenossenschaftverbotener Münze bezahlt, und noch immer derfreie Kauf gesperrt werde.
Don Zeit zu Zeit erhoben sich zwischen den öster-reichischen und den schweizerschen Anwohnern desBodensees verschiedene Grenzstrcitigkeiten. So we-nig die Erwähnung derselben interessant ist/ so dientsie doch zur Warnung vor künftigen ähnlichen Streit-händeln. So z. B. waren den 17. Juni 168». fünfschweizersche Fischer, GerichtSanqehörige des KlostersMünsterliogen, mit bewaffneter Hand nach Kon-stanz geschleppt, und daselbst wegen der Fischereyum eine beträchtliche Geldsumme gebüßt worden»Der Magistrat von Konstanz behauptete über den
Boden-