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Der heidelbergische Catechismus : vereiniget mit denen heiligen Liedern welche zum Lob Gottes und Erbauung der christlichen Gemeind der Stadt St. Gallen sind verfasset worden ...
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26
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rL C^techismuS,

r. Du hast das Urtheil länqst gefälleti «

Verflucht sey jeder der nicht thut,

Wrö im Gesetz ist vorbestellet;

Und wer zur Sünde sich gesellet k

Verdient, als eine Schlangen«Brüt, ^

Der scharfen Strafe Rutb. k

z. Bey deinem Gnaden - vollen Herzeit lZiehst du auch die Gerrchnakeit l

Du kannst nicht mir den Sunden scherzenDu strafest sie mit Pein und SchmerzenSo wohl schon hier in dieser Zeit, ,

Als dort in Ewigkeit. ''

4 . Ack GOtk! gib, daß dis kräftigst rühre, lMein Stein« und Felsen«hartes Herz, . l

Daß ich die Lust zur Sund verliere; i

Durch Büß mir zu Gemüthe führe/ 1

Wie dich erzürnen schröcklich sey, <

Und brin ge ewig Reu. _ ^ <

I I. Handlung. ü

Der andere Theil des Latechismi. ^

Von des Menschen Erlösung. 1

-

Am IX. 9 Sonntag.i». Fr. Dieweil wir denn nach dem ge« lrechten Urtheil GVttes, zeitliche und 'ewige Strafe verdienet haben,wie möch« ^ten wir dieser Straf entgehen, und ^wiederum zu Gnaden kommen ?

Ant. GOtl will , daß seiner Gerechtigkeit ^genug geschehe: derowegen muffen wir der« ^selben, entweder durch uns selbst, oder durcheinen andern, vollkommene Bezahlung thun. .iz. Fr. Rönnen wir aber durch uns selbst 'diese Bezahlung thun ? «

Ant. Mit Nichten ; fondern wir mache» «

auch dir Schuld noch täglich grösser , '

l4. Fr.