IV.
Die Abstellung des Religions-Untemchtsin den Volks-Schulen;widerlegt von
B. Johann Nudolph Wyß, Pfarrer in Buchsee.
Niedergeschrieben im Jenner 1799.aus Veranlassung eines Reseripts des Ministers derK.K. und W. W. an die Religionslchrer, vom30. Oktbr. 1798, und namentlich folgender Stelleder vierten Seite: „Rünftig sollen einzig„ die Geistlichen den Religions - Unterricht„besorgen, nicht mehr die Schulmeister,„welche unmöglich die religiösen Einsich-vlen haben können, welche man von einem„ aufgeklärten Geistlichen, der immer noch„ fortstudiert, erwarten kann. Die Schul -„ metster werden überdieß noch genug„andere Geschäfte haben, wenn sie den„übrigen Unterricht, den man von ihnen„fordern wird, gehörig ertheilen wollen.„Diese Maßregel soll Euch über vieles„ beruhigen, rc. rc." —
*) Dieses Projekt, — welches im Nachstehenden wider-legt wird -- war vorzüglich V. 2 egr»n-S und des ehr-