24Z
es Euch nicht befremden, wenn wir nun, von derRegierung bevollmächtiget, hiemit bekannt machen:Daß Sonntags den 22sten Merz in allen reformirtenKirchen unsers Kantons eine freywtllige Steueraufgenommen, und dieselbe einzig zur Unrerstüzungangehender SchuUehrer verwendet werden soll.Jede Gemeinde übersendet die bey ihr gefalleneSumine unmittelbar an den Präsidenten des Eme-lumgs-Rathes. Der Beytrag jeder einzelnen Ge-meinde soll dann öffentlich bekannt gemacht- und nachVerfluß der drey Vierteljahr über die Verwendungdes Ganzen, ebenfalls durch den Druck, sperifizirtkRechnung abgelegt werden.
Wir wissen es zwar gar wohl, liebe Mitbürger!daß Ihr seit ein paar Jahren her der Steuern undBeyträge verschiedener Art sehr viele zu entrichtenhattet. — Aber zu wessen Vortheil ist die von unsangeordnete? O! wenn Ihr bedenket, daß sie fürnichts Geringeres angewendet wird, als für dasTheuerste und Köstlichste, was Ihr und das Vater-land besitzet, für das Wohl und das Glück EurerSöhne und Töchtern — wenn Ihr dieß bedenket,dann dürfen wir sicher erwarten, daß Ihr unsererdringlichen Einladung freudigst entsprechen werdet;
Q 2