42k
Daö »sie Haubtstuck.
Von der Regierung des Temperaments/undder Gemüths - Bewegungen.
§. i.
Temperament ist nichts anders/ alsdie Beschaffenheit des Leibs, odeedesBlurs und derGäffcen im menschli-chen Leib. Darnach richten sich, auf verschie-dene Weise, die Girren der Seele. Es ist an-bey sehr verschieden; Bey einigen ist es leben-dig und ftölich,bey andern finster und schwer-mürhig.Bey einigen hefftig/bey andern sanffr-mürhig. Bey einigen wollüstig, bey andernmäßig. Bey einigen vermessen/ bey andernkleinmüthig und blöde. Bey einigen steift'undunbeugsam, bey andern veränderlich.
§. 2. Die Regierung des Temperamentsbestehet insgemein darinnen, daß man sich des-sen Verbesserung angelegen seyn, und sich da-durch nicht verführen läßt, sondern vielmehrzum Guten anwendet. Insbesondere i.Werein lebhaffres und fröliches Temperamenthat, muß dasselbe im Zaum halten, und es an-wenden, dem HErrn mit einer frölichen Leb-haffrigkeic zu dienen. Ps» ios: 2. Diener demHErrn mir Freuden. 2.^ Wessen Tempera-ment finster und schwermüchig ist, trachte esdurch Mäßigkeit/ in Speiß, Tranck u. Schlaf,und anständige Übungen und Erquickungett,auch Geschäffrigkeir in dem Werk des HErrn,aufzuwecken und zu verbesseren, und wende
es