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Der kleine Rath erwählt seinen Präsidenten alleMonate.
' 20. Die Mitglieder der Distriktsgerichte werden
von dem kleinen Rath aus einem dreyfachen Vor-schlag ernennt, welchen das Äppellationsgericht macht.Sie können nur aus den Eigenthümern oder Nutznie-ßern an liegenden Gründen, oder auf Grundstückeversicherten Schuldgläubigern von zooo §r. Wertherwählt werden.
21. Die Mitglieder des Axp'llationSgcrichts wer-den von dem großen Rath ernennt, sie müssen so vielEigenthum besitzen als die Mitglieder des kleinen Ra-thes, und überdies ; Jahre lang ein Richtcramt ver-waltet haben, oder Mitglieder der höher» Kantons-behörden gewesen seyn.
Vierter Theil.
Allgemeine Vorschriften nnd Garantie. .
rr. Jeder Schweizer, der in dem Kanton Ar<Mwohnt, ist Soldat.
aZ. Die Kreisversammllwgen können in keinemFalle weder mit einander noch mit einzelnen Personenoder Korporationen ausser ihrem Kanton Briefe weck?sein.
24. Die völlige und uneingeschränkte Freyheit deskatholischen und protestantischen^ Gottesdienstes wird