Band 
Vierter ud letzter Band.
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dem des großen Rathes besteht , und in welchem derausseramtliche Bürgermeister präsidirt , richtet in Ci-vil- und Crimiual-Sachen als letzte Instanz. Wen»es über die Anklage eines Verbrechens abspricht, aufwelches Todesstrafe gesetzt ist, so nehmen 4 durchsLvos bestimmte Mitglieder des kleinen Rathes An-theil an der Sitzung und schreiten mit zum Urtheil.

y. Der große Rath versammelt sich alle halbeJahre 14 Lage lang zu Schaffhausen . Der kleineRath versammelt sich immer, die Sitzungen des gro-ßen Rathes kann er verlängern und ihn aufferordent-lich zusammenberuftn.

Aus den Mitgliedern des kleinen Rathes werde»von dem großen die beyden Bürgermeister erwählt.Don dem großen Rath werden auch die Mitgliederdes kleinen Rathes erwählt.

ro. Die Mitglieder des großen Rathes werden soerwählt: Ein Drittheil von den Innungen der Zünfteoder von den Zünften unmittelbar und al«S ihrer Mit-te; die andern zwey Drittel durch das Loos aus denKandidaten, welche aus den Innungen der Zünfte«der aus den Zünften der Distrikte, zu denen sienicht gehören, erwählt worden sind.

n. Ein Drittheil der Mitglieder des kleinen Ra-thes wird alle zwey Jahre erneuert. Sie sind unbe-stimmt wieder wählbar. Die Mitglieder des große»Rathes (diejenigen ausgenommen, die zugleich im