kleinen Rathe sind) können durch eine Zensur/ die inden Innungen der Zünfte oder von den Zünften ge-halten wird/ wie es im igtcn Art. verordnet ist/ ab-berufen werden.
ir. Die Zünfte können dem Mltglicde des gro-ßen Rathes eine Schadloshaltung geben / welches sieunmittelbar gewählt haben. Die Verrichtungen derklebrigen sind unentgeltlich.
Dritter Theil.
Von den Wahlen und Zensuren.
iz. Was die Bildung des großen Rathes betrifft/so schreitet jede von den Innungen der Zünfte/ undjede von den Zünften ;u zwey auf einander folgendenErnennungen.
Juckst ernennt sie dasjenige Ditglied des großenRathes, welches sie aus den Bürgern auswählen soll/aüs denen sie besteht.
Dann ernennt sie 4 Kandidaten aus den Distrik-ten, zu denen sie nicht gehört. Mehr als z aus deinnämlichen Distrikte kann sie nicht wählen.
Von 72 Kandidaten, welche solchergestalt aus denDistrikten erwählt werden, werden durch das Loosbestimmt, um Mitglieder des großen Rathes zu wer-den, und denselben durch ihre Vereinigung mit deni8 unmittelbar von den Zünften erwählten Mitglie-dern vollzählig zu machen.