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Gutheißung. SechstenS: Er berathschlagt über dieBegehren, aufferordentliche Tagsatzungen zu versam-meln; ernennt der Abgeordneten zu den Tacchchun-gen, und giebt ihnen Verhaltungsbesehle. Sieben-tens : Er stimmt im Namen des Kantons.
«. Ein kleiner Rath, der aus ? Gliedern des gro-ßen Rathes besteht, welche fortfahren, einen Lbei!davon auszumachen, und immer wieder wählbar sind,hat die Vorberathung der GrsetzeS- und Auflage»-Projekte.
Er'ist mit der Vollziehung der Gesetze und Ver-ordnungen beauftragt: Au diesem Ende hin faßt erdie nothwendigen Beschlüsse ab, er leitet und beob-achtet die Unterbehörden und ernennt leine Agenten.
Er giebt dem großen Raths von allen Theilen derVerwaltung Rechenschaft, und tritt ab, wenn manüber senile Amtsführung und feine Rechnungen be-rathschlagt.
Er verfügt über die bewaffnete Macht, zur Aus-rechthalmng der öffentlichen Ordnung.
Er kann die Dauer der gewöhnliche» Sitzungendes großen Rathes verlängern und aufferordentlichezusammenberufeu.
?. In Civil- und Criminalsachen giebt es Ge-richtshöfe erster Instanz, deren Mitglieder durch diePartheyen entschädigt werden. Las Gesetz bestimmt