Band 
Vierter ud letzter Band.
Seite
137
JPEG-Download
 

nur unter den Eigenthümern, Nutzniessern »der hy-potbesirten Gläubigern von dem Werthe von zoo-»Franken an Liegenschaften mahlen.

21. Die des Apvellationsgerichts werden durch dengroßen Rath ernennt; und sie müssen, außer dem Ei-genthums- Bedmgniffe , welches für den kleinen Rathgefordert wird, während ; fahren gerichtliche Stellenbekleidet haben, oder Mitglieder der Hähern Behör-den gewesen seyn.

Vierter Theil.

Allgemeine Verfügungen und Gewährtet- '

stungen.

22. Jeder Schwester, der den Kanton Thllkgaltbewohnt, ist Soldat.

2g. Die Kreisvcrsammlungen können in keinemFalle weder unter sich, noch mit einer einzelnenPerson oder einer Corporation ausser dem Kantonkorrespondiren»

IZ -4. Dolle und ungeschmälerte Freyheit des Got-tesdienstes ist der katholischen und protestantischenKirche verbüraet.

^ Eben so das Reckt, die Zehnten und Grundzinsenach ihrem wahren Werthe loszukaufen.