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lebenslänglich bleiben, so wird der Ueberschnß derZahl von rzo beygefügt, so daß bey jeder General-wahl wenigstens ;s Eigenthümer von ro,c>oO Frankengewertheten Besitzungen, oder ;ojghrige Bürger inden Rath kommen.
i?. Der Präsident des großen Rathes wird beyjeder Sitzung aus den Gliedern des kleinen Rathesgewählt. Er hat keine Stimme, wenn von Rech-nungssachen und der Amtsverwaltung dieses Rathesgehandelt wird. Während seiner Präsidentschaft wohnter den Sitzungen des kleinen Rathes nicht bey.
ro. Die Glieder des kleinen Rathes werden vondem großen für 6 Jahre gewählt und Drittheilweiseerneuert. Der erste NominationSakt wird diejenigenMitglieder, welche mit dem rten und Mt Jahreauslreten sollen, bezeichnen.
Zur Wahlfähigkcit gehört Eigenthum oder Nutz-nießung eines Gutes, oder eine auf ein solches ver-sicherte Schuld von 9000 Franken am Werthe.
Der kleine Rath wählt monatlich einen andernPräsidenten.
-i. Die Glieder der DistriktSgerichte werden vondem kleinen Rathe aus einem dreyfachen Vorschlagedes Appellationsgerichtes gewählt. Sie müssen eineLiegenschaft, Nutznießung oder Versicherung auf eineLiegenschaft von zc>oo Franken am Werthe besitzen.
sr. Das AxpellatioMriimnal wird von dem grc»