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ter Schuldkitel von gleichem Werthe. Für diese ArtErnennung werden nur Jahre erfordert.
Sie ernennt zwey Kandidaten außer ihrem Bezirkunter den mehr als zcsährigcn Bürgern, und für dieseletzte Ernennung ist ein Eigenthum, eine Nutznießungoder ein versicherter Schuldtitel von 4000 Fr. an lie-genden Gründen hinlänglich.
Die zoo Gewägt«n werden durch das Loos aufH8 reduciert,-welche mit den ür unmittelbar vonden Bezirken gewühlten Deputirten den großen Rathvon 180 Mitgliedern ausmachen.
r;. Die Glieder des großen Rathes der zweytenund dritten Wahl werden nicht als zu einem Bezirkbesonders gehörend angesehen; diejenigen Rathsglic-der der zweyten Wahl, welche im gleichen Jahre von1; Bezirke» vorgeschlagen worden, bleiben es lebens-länglich: das gleiche gilt von denen der dritten Wahl,wenn sie von zo Bezirken im gleichen Jahre vorge-schlagen worden.
ig. Die Glieder des großen Rathes der erstenWahl können von ihren Bezirken entschädigt werden.Die Verrichtungen der Nebligen sind ohne Besoldung.
17. Die erledigten Plätze der zweyten und drittenWahl werden durch das Loos aus der Kandidatenliste,Welche alle ; Jahre erneuert wird, ersetzt.
, 8 . Finden sich zur Zeit der periodischen Erneue-rung im großen Rathe mehr als ;s Glieder, die cS
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