Band 
Vierter ud letzter Band.
Seite
157
JPEG-Download
 

------ 157

. schädzqung geben. Die Verrichtungen der übrigenMitglieder sind unentgeltlich.

Dritter Theil.

Kon den Wahlen und Abberufungen.

iz. Der große Rath wird von den 6; Dünsten«nf folgende Art gebildet. Erst wählt jede Dunst dasMitglied des großen Rathes, das sie aus ihren cig«neu Gliedern ernennen muß. Hierauf ernennt sie 4Kandidaten aus den Distrikten, wozu sie nicht gehört.Sie kann nicht mehr als z aus dem gleichen Distriktwählen. Von den ae.o Kandidaten, die auf solcheWeise in allen Distrikten gewählt werden, werdenizo durch das L00S zu Gliedern des großen Rathesernannt, und ergänzen ihn durch ihre Vereinigungmit den ü; unmittelbar von den Dünsten Gewählten.

14. WaS die Erledigungsfälle b-trift, so werde»die Stellen der Glieder des großen Rathes, die un-mittelbar von den Dünsten ernannt worden sind, alles Jahre durch die Zünfte ergänzt; das Loos besetztdie übrigen, so wie sie ledig werden, aus den Kau-didaten, die auf dem Verzcichniß geblieben sind»

1?. Fünf Jahre nach der ersten Bildung des gro-ßen Rathes, und in der Folge alle 9 Jahre, wird dieKandidaten-kiste erneuert; und wenn die Plätze, wozuLas LooS ernannt hat, ledig.werden, so theilt dn§