4. In jedem Kanton hat eine Commission von 7Gliedern, von denen Einer von uns, und 6 von denro zur Unterhandlung mit uns ernannten Deputirte»gewählt wird, den Auftrag, die Verfassung in denGang zu setzen und die Verwaltung desselben vorläu-fig zu übernehmen.
Diese Commissionen bestehen aus folgendenGliedern:
Kanton Apvenzcll.
Johann Ulrich Bischoffsberger, Präsident,Graf, Er - Repräsentant; Hanptli, Doktor; I.Todler aus dem Speicher- Schmidt, Alt-Land-ammann; Scheust, Alt-Statthalter; Schlüpfet!aus dem Speicher.
Kanton Argau.
Dolder, Lanbammann, Präsident; Dorr er,Doktor; Ringie r-Selmatter von Zofingen ;Renggcr, Ex-Minister; Rothpletz, Ex-Mini-stcr; Suter von Zofingen ; Friedrich aus demFrickthal.
Sarrazin, Deputirter der Stadt Basel , Prä-sident; Wieland, Senator; R. Stählin, Alt-Gcckelmeister; Gchaffer, Adinimstrator; Gchmid,Kriegsminister; Heusler, des AppellationsgerichtS »HlcrsnimuS GemuseuS»