Band 
Vierter ud letzter Band.
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Obgleich unter den iy Kantonen, in welche nun-mehr die Schweiz eingetheilt ist, jeder seine besondereVerfassung hat, so verräth nichts desto weniger jedereinige gemeinschaftliche Grund- und Familienzüge.Wir unterscheiden z Klassen: i) demokratische Kan-tone: Ury, Schwyz, Unterwaiden, Glarus , Zug,Appenzell und Bündten; -) die ehemaligen 7 aristo-kratischen oder städtischen Kantone; z) die 4 neuenKantone: Argan, St. Gallen, Thurgau und Tesfln.In diesen beyden letztem Klassen liegt sowohl bey derWahl, als bey der RegierungSform die Stellvertre-tung des ganzen Volkes zum Grunde; eine Stellver-tretung aber, die theils durch das Vermögen, theilsdurch den Wohnbezirk der Wahlfähigen, theils durchdas Loo« beschränkt wird.

Nicht ohne Schwierigkeit geschieht der Uebergang«us einer alten Verfassung in eine neue, besondersnicht ohne Schwierigkeit die Wiedervcrtheilung des,bisher in einer Ccntralkassa niedergelegten, helvetischenStaatSkapitalS unter i? Kantone, gleichsam untee