Band 
Vierter ud letzter Band.
Seite
184
JPEG-Download
 

die Miterben der verblichene» Einen und Unteilba-ren Republik.

Am 17. Merz ,80Z versetzte der Landammanr^der Schweiz , General von Affty, die Archive deraufgelösete» Ccntral-Regicrung von Bern nach Frcy-burg. Infolge der aus Paris erhaltenen Vorschriftentraf er am 24. Merz Vorkehr zur Bezahlung der hel-vetischen Truppen, welche nun Frankreich in Dienstenahm, Anr Bestreitung so vieler und außerordentli-cher Ausgaben bezog er für einmal noch die Einkünftevsm Salz- und Pulvervcrkaufe, vom StempelpapierUnd Postwcsen; alle andern indirekten Abgabe» über-ließ er den Kantons-Regierungen.

Inzwischen giengen in allen Kantonen die Staats-wahlen ruhig fort; in den deiuokratisclnn, in welchensich Wahlfyrm und Volkögeist so leicht nicht ändern,traten an die Spitze der Regierung alte Volksmän»»er; in den andern hingegen, in welchen sich unterunaufhörlichem Reiben die Gemüther Wechselsweisebald nähern, bald von einander entfernen, theiltensich in die Regierung mit städtischen Optimaten auchländliche Plebeyer; mit ehemaligen Stadtrachen auchehemalige Räche und Beamte der Einen und Untheil-haren Revublik, Wenn auch die Erster» das Ueber»g-wicht hatten, so wurden doch für die Bezirke derLandschaft zu Statthaltern und Richter» nicht Stadt»bürger ernennt,, sonder!» Männer aus diesen Bezirken