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französischer Gesandter der General Mal in Bern an.Dieser bewog den kaiserlichen Gesandten, Baron vonKrumpiven, zu der Erklärung: die Verfügungen sei-nes Hofes beziehen sich nur auf.Gefalle, nicht aufden Boden. Infolge dieser Erklärung ließ der Rathzu Schaffhauscn das Dorf Ramfen des an Oestreichgeleisteten Eides entbinden; und zur Bezeichnung dcSSchweizcrbodenS richtete er neue Grenzpfähle auf.
Am 2 S. Febr. traten in Frauenfcld Abgeordnetevon Zürich, GlaruS und St. Gallen zusammen, zugütlicher Ausgleichung des zwischen diesen Kantonenwegen der Domainen von Sax und Werdenberg wal-tenden Streites. Gegen Entrichtung einer mäßigenGeldsumme überließ der Kanton Zürich dem KantonSt. Gallen die Domainen; GlaruS hingegen verlangtedie freye Verfügung auch über solche Güter, derenBenutzung den Werdenborgern schon zu den Zeitenihrer Grafen gewiedmet war. Erst zu Ende des Jah-res >8c>6 erfolgte gütliche Ausgleichung.
In mehrern Kantonen forderte die Ausgleichungmit den benachbarten Fürsten sowohl beträchtlicheZahlungen als andere Aufopferungen. Zu gleicherZeit drückte die Schweiz Mangel an Erwerb und anGelde; sehr nachteilig für sie war besonders auchdie Erhöhung der Zölle in Frankreich . Den innernVerkehr und Kuustflciß erschwerten hin und wieder,gegen den Sinn und Zweck der Mediations - Aktt