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^iese Würde werde die erste Stufe jur Wiedererlan-gung seiner hoheitlichen Rechte seyn."
Die Regierung beruhigte und belehrte das Volkeiner Proklamation vom 27. Dezember izog.
Unter dem 6. May 18--; legte sie dann in einerfeycrlichm, mit allen einschlagenden Belegen beurkun-deten, Vottschaft die gegenwärtige Lage dieses, wegenerklärter Widersetzlichkeit gegen die Gesetze und Ver-ordnungen schon unter der helvetischen Regierung auf-behobenen und als unmittelbares Staatsgut behandel-te», Stiftes dem großen Rath vor Augen. In die-scr Bottschaft wurde urkundlich dnrgethan, wie derAbt durch seine imabläßliche Anmgaßungen gegen dieerklärte Freyheit und Unabhängigkeit seiner ehemali-gen Landschaften vor und nach dem Friede» von Lü-beville, vor und nach der VermittlunzSakte, durchseine Aufrüfe und Manifeste, Lurch gänzliche Ver-leugnung der schweizerischen Eigenschaft der St.Gallischen Landschaften, welche er Vasallen des^iches, Rebellen und des LünevillerFriedens in" all weguntheilhaftig, erklärte;öir letzten Heilstunden der Abtey und die Wiedecher-Üellung seiucS Stiftes, nach welcher sich alle andereRöster schon vor der VermittlunzSakte auf gesetzli-Hrii Wegen bestrebt hatten, unmöglich gemacht, undQ r