Band 
Vierter ud letzter Band.
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einen mächtigen Vermittler, der ohne dringende Grün-de sich nicht gern einmischt, und den ohne dringendeGrün-e keine Parthgy gern anruft. Hohes Anschnhat zwar ein Landammann der Schweiz , aber in l;ö-herm Grade wird es erst durch seinen eigenen Geistund Charakter, durch persönlichen Credit wirksamer;immer ein Gegengewicht findet sein Ansetzn in derEifersucht der Kantone, besonders derjenigen, ausderen Schooße nie ein Landammann der Schweiz her-vorgeht. Ohne Zweifel aus solcher Eifersucht und zurVerhütung engerer Ccntralifirung der Autorität hatteunterm -r. und 25. Juni der Gesandte vom KantonWaadt im Namen seines Kantons dringend den Wunschgeäußert, daß in allen Fällen von allgemeiner Föderal--kompetenz die Kreiöschreibcn des Landammanncs kci-ncsweges ausschließend nur von den kleinen Räthensollte» beantwortet werden, sondern von den Großen,und zwar durch die Abgesandten an die Lagsatzung-mit ro Stimmen aber beschloß mau, hierüber nichteinzutreten. Auf die Motion eines berncrschcn Ge-sandten wegen öffentlicher Bekanntmachung der Ver-handlungen der Lagsatzung erhielt nach lebhaftemWortwechsel der Landammann den Auftrag, hierüberan alle Kantone ein Krejsfchceibcn zu erlassen.

^ Bey dem neuen Ausbruche des Krieges erhielt i»>September izo; die Schweiz sowohl von Frankreich als von Oestreich Zusicherung der Neutralität, llm