auf der einen Seite bürgerliche Ehen hindern, hinge-gen auf der andern Seite zur Einführung von Kon-kubinaten verleiten. Noch nicht vereinigte man sichüber gleichförmige Behandlung von Paternitatsfällen.Warum tritt keine Tagsatzung mit grossem Erfolge insolche Bcrathschlagnngen ein, die in Versiktlichungdes Volkes und in seine Geistesbildung weit eingrei-fen ? Ohne Zweifel weil das Kirchen- und Erzichungs-ivcsen vielmehr von jedem einzelnen Kanton abhängt,als von einer Tagsatzung; ohne Zweifel weil jederKanton sowohl an moralischen und geistigen als anphysischen Kräften sein eigenes Maaß hat. In Ab-sicht auf Nakionalfeste beschränkt sich die Tagsatzungbeynahe allein auf Ausschreibung eines jährlichen Bct-tages.
Immer noch große Schwierigkeit findet die Ein-führung gleichförmiger Gewichte und Maaße, indeßerhielt der Landammann den Auftrag, die Vorarbei-ten der helvetischen Regierung sammeln zu lassen. InBetreff des Zollwesens siegte die Meynung, daß inKraft der MediativnSakte die innern Zölle, in wiefernsie nicht die Stelle von Straßen- und Brückengeldernvertretten, sollen abgeschaft, und auch diese letzter»und die GrenzMe auf gleichförmige Grundlagen ge-setzt werden. Wegen der hohen Zölle beschwerten sichbesonders die Kantone Hessin und Argau. An demGMgtd wurde nun der Viehzoll um einen Drittel,