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. Amtsdauer.
276.
D>c Mitglieder der Canlons-Tagsiizurg bleibe» l^ahrc im Amt. Die Tagsazung wird also1807 wieder neu gewählt.
Die abgehenden Mitglieder können aber sog^'Ewieder ncugcwählt »verdeli.
§. 278. " "
Den Mitgliedern der Cantons,Tagsazung blelfteygcsteUl, während der Amisdaucr ihre EntlaD^zu fordern , welches aber jedesmal im Monatvor Versammlung der Wablmäimer, bch dein.ivnsrath schriftlich geschehen muß.
Besoldung
§. 279.
Die Mitglieder der Tagsazung beziehen aus bkkCantonskasse eine Entschädigung von 8 Frankenden Tag, woraus sie ihre Reisekosten zu bestreikhaben.
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