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Geschichte der Zürcherischen Seidenindustrie vom Schlusse des 13. Jahrhunderts an bis in die neuere Zeit / Im Auftrage der Tit. Aufsichtskommission der Seidenwebschule bearbeitet von Adolf Bürkli-Meyer
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gab der Rat dem Drängen der einheimischen Strumpfweberbereits so weit nach, dass er den Refugianten, die nichtreich genug gewesen waren, wieder auszuwandern, für eigeneRechnung Strümpfe zu weben untersagte und Lehrknabenoder Gesellen einzustellen verbot. Weiter wollte der Ratnicht gehen und noch wahrte er den Franzosen das Recht,sich mit je einem Stuhl auf jedes Familienglied einem inZürich verburgerten Strumpfweber zu verdingen. Ihre Kunst-fertigkeit und ihre Überlegenheit gegenüber den einheimischenArbeitern liess sie nie um Arbeit verlegen sein; nur warensie von anfänglich Herrschenden im Laufe zweier Jahrzehntezu Dienenden geworden, die im Ganzen mit der äusserstbescheidenen Zahl von zwölf Stühlen vorlieb nehmen mussten.Ein Ratsbeschluss des Jahres 1706 ermächtigte die Burger,refugirte Strumpfweber als Lehrmeister ihrer Kinder an ihrenTisch zu nehmen, unter der Bedingung, dass die Strumpf-stühle oder » GestüdeU, wie sie genannt werden, Eigentumdes Burgers seien. Im Jahr 1726 wurde die kleine Zahl vonzwölf Stühlen, an denen die Refugianten in ihren eigenenHaushaltungen, aber für Rechnung einheimischer Strumpf-weberarbeiten durften, gar noch auf sechs reduzirt, anno 1739endlich ganz annullirt. Fremde durften sich fortan in keinerandern Weise mehr denn als Gesellen in den Werkstättenund auf den Webstühlen der einheimischen Meister mit demArtikel befassen. Die Zahl von 120 einheimischen Strumpf-webern, deren wir in einer Rathserkanntnuss vom 22. Aprildes letztgenannten Jahres 1739 begegnen, beweist, dass man