1190 IV, Das Kostüm vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart.
auch gewissermassen zugleich Verzicht auf jeglichen Grosshandel. So abersank das Reich bei einer Verminderung von nahezu zwei Dritttheilenseines Einkommens, unter fast gänzlicher Einbusse staatlichen Einflusses,zu einer.Stufe herab, von der es sich nur äussert langsam, zu seinereinstigen Bedeutung aber nie wieder erheben sollte.
Die ungeachtet des Friedensschlusses durch England unterhaltenenFeindseligkeiten seitens Russland Hessen das Reich ohnehin nicht zurRuhe kommen; noch überdies ebensowenig die sich alsbald in ihm selberbildenden Parteien von Bürger- und Adelstand, als auch innerhalb desLetzteren an sich, dessen eine im Interesse Frankreichs , die andere fürRussland handelte. Hinderte diess nun gleichwohl nicht manche zweck-mässigen Maassnahmen und Einrichtungen, wie die Begründung derAkademie der Wissenschaften zu Upsala (1728), den Handelstraktat mitAlgier (1729) und der Pforte (1731), die Stiftung der ostindischen Handels-gesellschaft (1731), sowie auch, neben noch anderem, die Einführungeines neuen Gesetzbuchs (1738), wirkte es durch die beständige Be-günstigung von Unruhen doch auf die Fortentfaltung im Allgemeinenüberaus hemmend zurück. Die Gebundenheit und Schwäche der könig-lichen Macht selber aber vermochte weder den Umtrieben, noch den ebendadurch fast dauernd begünstigten Angriffen Russlands nachhaltiger zubegegnen, also dass das Reich auch noch ein beträchtliches Stück vonFinnland einbüsste (1741), und sich nun ausserdem nach dem Tode desKönigs (1751) hinsichtlich der Thronfolge an Russlands Wünsche ge-bunden sali.
Der dann unter Adolf Friedrich (1751—1771) fortwuchernde Kampfder Adelsparteien, nur einig in dem einen Punkte die königliche Machtvollends zu vernichten, war nun aber auch noch ganz besonders an-gethan des Reiches Ansehen durchaus herabzuziehen; um so mehr alsmit dem missglückten Versuch der Hofpartei den Reichsrath zu stürzen,dieser sich dann um so schroffer erwies. Sein dennoch erfolgender Sturzaber nach dem Unglücke, das derselbe durch sein unkluges Vorgehengegen Friedrich II. von Preussen (bis 1762) dem Lande bereitete, hob,da es ihm gelang die .Zügel wieder zu ergreifen, die Beschränkung derKrone keineswegs auf, ja führte vielmehr, zugleich mit durch das Ein-greifen der gegnerischen Adelspartei, zu einer Entwürdigung des Thronsderart, dass Friedrich sich schliesslich gedrungen fühlte seine königlicheWürde niederzulegen (1768). Der Schritt, so unerwartet er geschah, warallerdings durchgreifend. Und wie der dadurch aufgeschreckte Reichs-rath nun nicht umhin konnte einen Reichstag zu berufen, dieser aber e sfür geboten erachtete die Krone von den seitherigen Einschränkungen zubefreien, fand sich auch der König noch kurz vor seinem Tode (1771)bewogen zu abermaliger Uebernahme der Regierung.