1312 IV- Dm Kostüm vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis auf die Gegenwart.
Gold- oder Silberstickerei. Demgemäss bestanden sie seit der Mitte desJahrhunderts, nahezu überall gleichartig, in dem zuerst schrägen, danneckigen Frack, der kurzschössigen, dann schosslosen Weste, Kniehosen,Strümpfen und Schuhen, der langen Perrücke, und sodann in der nie-drigen Puderfrisur, dem dreieckigen Hut und Galanterie-Degen; die Westefast durchgängig weiss, die Hosen und Strümpfe weiss oder schwarz.Und eben auch ganz demähnlich waren, nur in Farbe und Ausstattungeigens, die in Russland durch Catharina II. verordnete „Gouvernements-Uniform“ (S. 1307), wie auch die in Oestreich durch Joseph II. ver-einfachte (S. 1285), und die in Preussen schon seit länger, bereitsdurch Friedrich Wilhelm I. , in eben dem Sinne bestimmte Hoftracht(S. 1289). Mit zu den sehr wenigen davon abweichenden Massnahmenzählte die in Schweden durch Gustav III. veranlasste Festsetzung dertheils der altspanischen Kleidung ähnlichen schwarzen Hof-Uniform (S. 1278),während von dem Herkömmlichen noch immer am schwersten Englandsich trennte, wo vor allem die grosse Perrücke den zähsten AViderstandleistete, und überdies die (Amts-) Trachten an einzelnen gelehrten Stif-tungen, wie zu Oxford und Cambridge , sieh fast unverändert erhielten. 1— Anderseits wurde hie und da meist bald nach Anfang des Jahrhun-derts für die Mitglieder des Gerichts, und auch selbst für die Anwälte,eine eigene Tracht verordnet. So unter anderem in Spanien , wo dasim Jahr 1723 veröffentlichte Aufwandgesetz (S. 1265) den „Corregidoren“und „Eegidoren“ nur schwarze Kleidung gestattete; und in Preussen,wo Friedrich Wilhelm I. die Advocaten aufs strengste verwies, sich,„damit sie Jedermann kenne,“ nie anders als durchgängig schwarz, mitkurzem schwarzen Mantel zu tragen.
Eine gänzliche Umwandlung fand dann allerdings in Frankreich in Folge der Revolution daselbst statt. Mit der Beseitigung alles dessen,was dem Königsthum eignete oder auch nur daran gemahnte, musstendenn eben auch sämmtliche staatsamtlichen Bezeichnungen schwinden.Erst das „Directorium“ (seit 1794) nahm die Sache wiederum auf, siejedoch nunmehr, mit Hülfe von Künstlern, lediglich auch aus der geradeherrschenden Geschmacksrichtung heraus behandelnd. Das Ergebnisswar seltsam genug. In dem Bemühen für jede Rangstellung, von denDirectoren herab bis zum niederst Beamteten, eine sie vom Kopf bis zurZehe eigens kennzeichnende Tracht herzustellen, entstand dafür im All-gemeinen ein höchst ungereimtes Gemisch von zum Theil missverstandenengriechischen und römischen Formen, von Formen aus dem sechszehnten,
1 Vergl. die trefflichen Abbildungen bei R. Ackermann. Description ofUniversity of Oxford and Cambridge, und die daraus entnommenen Darstellungenbei A. II Niemeyer. Beobachtungen auf Reisen in und ausser Deutschland etc.Halle 1821. II. S. 246 ff.